GNU General Public License: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[GNU]] General Public License (GPL) ist eine Lizenz für Freie Software, die von der [[Die_Geschichte_von_Freier_Software_-_GNU_-_Linux|Free Software Foundation]] initiiert wurde.
 
"Frei" wird hier im Sinne von "unabhängig" verwendet und ist nicht gleichzusetzen mit "kostenlos" (wie in "Freibier").
 
"Frei" wird hier im Sinne von "unabhängig" verwendet und ist nicht gleichzusetzen mit "kostenlos" (wie in "Freibier").
  
Die erste Version der GPL wurde 1989 zum ersten mal verwendet, Version 2 erschien 1991.
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Die erste Version der GPL wurde 1989 zum ersten mal verwendet, 1991 erschien Version 2.
  
Für die Linux-User hat die GPL deswegen eine so große Bedeutung, weil der Großteil des Linux-[[Kernel]]s unter dieser Lizenz veröffentlicht wurden - nicht zu vergessen natürlich auch andere bedeutende Open-Source-Softwareprojekte wie [[OpenOffice.org]].
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Für die Linux-User hat die GPL deswegen eine so große Bedeutung, weil der Großteil des Linux-[[Kernel]]s unter dieser Lizenz veröffentlicht wurden - nicht zu vergessen natürlich auch andere bedeutende Open-Source-Softwareprojekte wie [[OpenOffice|OpenOffice.org]].
  
 
== Welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus ==
 
== Welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus ==
Anwendungen unter der GPL werden, anders als oft vermutet, unter einem Urheberrecht, sie dürfen also nur verwendet werden, wenn der Rechteinhaber es gestattet.
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Anwendungen unter der GPL stehen, anders als oft vermutet, unter einem Urheberrecht. Sie dürfen also nur verwendet werden, wenn der Rechteinhaber es gestattet.
Die GPL ist nun so gestaltet, dass es jedem gebührenfrei gestattet wird, die Software zu vervielfältigen, zu
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Die GPL ist nun so gestaltet, dass es jedem gebührenfrei gestattet wird, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und darüber hinaus auch beliebig zu verändern.
verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und darüber hinaus auch beliebig zu verändern.
 
 
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Als '''konkretes Beispiel''': Wenn ich den Linux-[[Kernel]] verändere, darf ich den veränderten Kernel nur unter der GPL weiter verteilen (wobei das "verteilen" gemäß den vier Freiheiten durchaus auch gegen Bezahlung geschehen kann). Allerdings könnte jetzt Linus Tolvard beispielsweise nicht verlangen, dass ich für die Verbreitung meiner geänderten Anwendung an ihn Geld zahle, weil der ursprüngliche Code von ihm stammt.
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Als '''konkretes Beispiel''': Wenn ich den Linux-[[Kernel]] verändere, darf ich den veränderten Kernel nur unter der GPL weiter verteilen (wobei das "verteilen" gemäß den vier Freiheiten durchaus auch gegen Bezahlung geschehen kann). Allerdings könnte jetzt bspw. Linus Tolvards nicht verlangen, dass ich für die Verbreitung meiner geänderten Anwendung an ihn Geld zahle, weil der ursprüngliche Code von ihm stammt.
  
  
Nach der GPL führt ein Verstoß gegen die Bestimmungen zu einer Urheberrechtsverletzung, die betreffende Person wäre also mit einem Raubkopierer gleichgestellt - so jedenfalls die Theorie.
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Nach der GPL führt ein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Erlöschen der Lizenz insofern, als dass die (jur.) Person, die die Urheberrechtsverletzung begangen hat, die Software nicht weitervertreiben darf. (S.U. "Praktische Relevanz") (Die betreffende Person wäre also mit einem Raubkopierer gleichgestellt - so jedenfalls die Theorie.)
  
 
== Aktuelle Entwicklungen in der Diskussion über GPL 3 ==
 
== Aktuelle Entwicklungen in der Diskussion über GPL 3 ==
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== Praktische Relevanz ==
 
== Praktische Relevanz ==
In Deutschland gab es bisher nur eine einzige gerichtliche Entscheidung über die Auslegung und Wirksamkeit der GPL.
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In Deutschland gab es bisher einige gerichtliche Entscheidung über die Auslegung und Wirksamkeit der GPL.
Am 19. Mai 2004 hat das Landgericht München entschieden, dass derjenige, der seinen Pflichten beim Vertrieb von Software nicht nachkommt, auch seine Rechte aus der GPL verliert und somit seine Anwendung gar nicht mehr weitergeben darf. Auch wenn dies nur ein Einzelfall ist, unterstrich das Urteil die Vereinbarkeit der GPL mit deutschem Recht.
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Am 19. Mai 2004 hat das Landgericht München erstmals entschieden, dass derjenige, der seinen Pflichten beim Vertrieb von Software nicht nachkommt, auch seine Rechte aus der GPL verliert und somit seine Anwendung gar nicht mehr weitergeben darf. (Siehe gpl-violations.org)
  
 
Die FSF regelt außerdem Streitigkeiten außergerichtlich und zeigt somit, dass die GPL durchaus praktische Relevanz hat.
 
Die FSF regelt außerdem Streitigkeiten außergerichtlich und zeigt somit, dass die GPL durchaus praktische Relevanz hat.
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* [http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License Wikipedia-Eintrag zur GPL]
 
* [http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License Wikipedia-Eintrag zur GPL]
 
* [http://www.fsf.org/licensing/licenses/gpl.html GPL-Startseite der Free Software Foundation]
 
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Aktuelle Version vom 27. Oktober 2007, 19:04 Uhr

Das GNU-Logo

Was ist die GPL

Die GNU General Public License (GPL) ist eine Lizenz für Freie Software, die von der Free Software Foundation initiiert wurde. "Frei" wird hier im Sinne von "unabhängig" verwendet und ist nicht gleichzusetzen mit "kostenlos" (wie in "Freibier").

Die erste Version der GPL wurde 1989 zum ersten mal verwendet, 1991 erschien Version 2.

Für die Linux-User hat die GPL deswegen eine so große Bedeutung, weil der Großteil des Linux-Kernels unter dieser Lizenz veröffentlicht wurden - nicht zu vergessen natürlich auch andere bedeutende Open-Source-Softwareprojekte wie OpenOffice.org.

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus

Anwendungen unter der GPL stehen, anders als oft vermutet, unter einem Urheberrecht. Sie dürfen also nur verwendet werden, wenn der Rechteinhaber es gestattet. Die GPL ist nun so gestaltet, dass es jedem gebührenfrei gestattet wird, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und darüber hinaus auch beliebig zu verändern. Da dies nur mit vorliegendem Quellcode möglich ist, wird dieser mit der Anwendung mitgeliefert.

Diese Ziele lassen sich auch als die "Vier Freiheiten der GPL" zusammenfassen:

  • Das Programm darf ohne jede Einschränkung für jeden Zweck genutzt werden. Kommerzielle Nutzung ist hierbei ausdrücklich gewollt.
  • Kopien des Programms dürfen kostenlos oder auch gegen Geld verteilt werden, wobei der Quellcode mitverteilt oder dem Empfänger des Programms auf Anfrage zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt werden muss.
  • Die Arbeitsweise eines Programms darf studiert und den eigenen Bedürfnissen angepasst werden.
  • Veränderte Anwendungen dürfen unter den Regeln von Freiheit 2 vertrieben werden, wobei dem Empfänger des Programms der Quellcode der veränderten Version verfügbar gemacht werden muss.


Daraus ergeben sich allerdings auch Verpflichtungen:

  • Wichtig ist das Prinzip des Copylefts, das besagt, dass veränderte GPL-Programme bei einer Verbreitung wieder unter die GPL gestellt werden müssen.
  • Das bedeutet im Umkehrschluss (gemäß den vier Freiheiten), dass auch bei dieser modifizierten Anwendung der Quellcode mitgeliefert werden muss. Außerdem muss kenntlich gemacht werden, dass es sich um eine veränderte Version des Originals handelt.
  • Die Anwendung muss einen Copyright-Vermerk enthalten. Bei neuen Versionen sollen alte Copyright-Zeilen früherer Entwickler trotzdem belassen werden.
  • Haftungsausschluss: Zu jedem Einzelstück, das zur Anwendung dazugehört, muss ein Haftungsausschluss hinzugefügt werden. (Interessant ist, dass dieser generelle Haftungsausschluss in Deutschland nicht zulässig und somit nichtig, in anderen Ländern jedoch durchaus relevant ist)
  • Neben den in der GPL genannten Pflichten dürfen keine weiteren Pflichten hinzugefügt werden!


Als konkretes Beispiel: Wenn ich den Linux-Kernel verändere, darf ich den veränderten Kernel nur unter der GPL weiter verteilen (wobei das "verteilen" gemäß den vier Freiheiten durchaus auch gegen Bezahlung geschehen kann). Allerdings könnte jetzt bspw. Linus Tolvards nicht verlangen, dass ich für die Verbreitung meiner geänderten Anwendung an ihn Geld zahle, weil der ursprüngliche Code von ihm stammt.


Nach der GPL führt ein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Erlöschen der Lizenz insofern, als dass die (jur.) Person, die die Urheberrechtsverletzung begangen hat, die Software nicht weitervertreiben darf. (S.U. "Praktische Relevanz") (Die betreffende Person wäre also mit einem Raubkopierer gleichgestellt - so jedenfalls die Theorie.)

Aktuelle Entwicklungen in der Diskussion über GPL 3

Momentan wird - zum Teil sehr heftig - über den Entwurf einer neuen Version der GPL diskutiert. Vorreiter für die Veränderungen ist Richard Stallman als Präsident der Free Software Foundation (FSF), der folgende Konzepte ändern möchte:

  • Die GPL soll mehr an die Rechtslage einzelner Länder angepasst werden; momentan ist sie eher auf amerikanisches Recht zugeschnitten, das soll sich mit Version 3 ändern.
  • Grundsätzlich soll der freie Austausch von Wissen im Vordergrund der GPL stehen. Allerdings soll sich die GPL nicht davor verschließen, hinter diesem Hintergrund Neuerungen zu beleuchten, wie zum Beispiel Software-Patente, die ja grundsätzlich dem Willen der General Public License entgegenwirken.


Praktische Relevanz

In Deutschland gab es bisher einige gerichtliche Entscheidung über die Auslegung und Wirksamkeit der GPL. Am 19. Mai 2004 hat das Landgericht München erstmals entschieden, dass derjenige, der seinen Pflichten beim Vertrieb von Software nicht nachkommt, auch seine Rechte aus der GPL verliert und somit seine Anwendung gar nicht mehr weitergeben darf. (Siehe gpl-violations.org)

Die FSF regelt außerdem Streitigkeiten außergerichtlich und zeigt somit, dass die GPL durchaus praktische Relevanz hat.


Weblinks und Quellen



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