Kategorie Diskussion:Vorlage:Lizenz für Bilder
- Eventuell sollte auch mal geklaert werden ab wann den ein Bild ueberhaupt unter eine Liznz gestellt werden darf.
- Ein einfacher Screenshot auf welchem ein Programm etc. abgebildet ist erreicht i.d.R. ja nicht eine noetige Schoepfungshoehe fuer eine Lizenz und ist daher im Normalfall "Gemeinfrei" anzusehen.
- Klar, die Frage ist dann nur was ein "einfacher Screenshot" ist und wo der Screenshot eben nicht mehr "einfach" ist sondern aufgrund des weiteren Inhaltes eben doch eine ausreichende Schöpfungshöhe vorliegt. Bei Fotos oder selbsterstellten Grafiken ist das was einfacher,da dort die Rechte erstmal beim Ersteller allein liegen (auch bei Hardwareabbildungen!), es sei denn, es befinden sich noch andere Personen in relevantem Ausmaß/Zusammenhang als Teil des Primärmotivs auf dem Bild, da käme noch das Recht am Bild der eigenen Person dazu was es dann noch zu beachten gäbe. Bei Abbildungen von Schriftarten als Primärmotiv dürfte die ausreichende Schöpfungshöhe allerdings auch recht fix erreicht sein.
- Wichtiger Hinweis zu den oben von mir getroffenen Aussagen: Ich bin kein Anwalt, weswegen diese Ausführungen nur mein persönliches Verständnis des deutschen Urherberrechtsgesetzes widerspiegeln und keineswegs als rechtlich fundierter Anhaltspunkt im Umgang mit Lizenzierungen anzusehen sind. Um rechtsverbindliche Auskünfte diesbezüglich zu erhalten sollte besser ein Anwalt vor Ort dazu befragt werden. --TomcatMJ 21:52, 20. Jan. 2008 (CET)
- Anscheinend reicht soetwas wohl noch nicht ganz aus:
- http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Jed.png
- Wo hier aber genau eine/die Grenze ist kann ich nicht sagen.